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BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Berufsausbildung des Wehrpflichtigen für die Zeit des Grundwehrdienstes - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderem Interesse an einer schnellen Beendigung der Ausbildung zwecks Übernahme des elterlichen Betriebes
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 25.05.1965 - I 21/65
- BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Im Sinne dieser Vorschrift sind abweichend von der in § 133 VwGO geregelten zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht nur die dort erwähnten besonders schweren Verfahrensverstöße, sondern - wie der Senat in seinem Beschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - NJW 1968 S. 515 = DÖV 1967 S. 830, in Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts näher ausgeführt hat - alle Verfahrensmängel wesentlich, auf denen das Urteil beruhen kann. - BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Die durch § 12 Abs. 4 Nr. 3 WpflG berücksichtigten Ausbildungserschwerungen dadurch, daß durch einen zwischenzeitlich abzuleistenden Wehrdienst Wiederholungen weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitte notwendig werden, können bei einer nicht förmlich von Ausbildungsabschnitt zu Ausbildungsabschnitt fortschreitenden Ausbildung von der Sache her nicht auftreten (vgl. z.B. BVerwGE 10, 250; 21, 138 [BVerwG 13.05.1965 - II C 24/63]und Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG VII CB 164.65 -). - BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in einem …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG aufgezählten Beispiele nicht erschöpfend sind und daher die Anerkennung einer die Zurückstellung gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG rechtfertigenden besonderen Härte in anderen Fällen nicht ausschließen (vgl. z.B. BVerwGE 16, 219; 24, 123) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 66/65].
- BVerwG, 14.05.1965 - VII C 30.64
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Die durch § 12 Abs. 4 Nr. 3 WpflG berücksichtigten Ausbildungserschwerungen dadurch, daß durch einen zwischenzeitlich abzuleistenden Wehrdienst Wiederholungen weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitte notwendig werden, können bei einer nicht förmlich von Ausbildungsabschnitt zu Ausbildungsabschnitt fortschreitenden Ausbildung von der Sache her nicht auftreten (vgl. z.B. BVerwGE 10, 250; 21, 138 [BVerwG 13.05.1965 - II C 24/63]und Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG VII CB 164.65 -). - BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63
Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der ruhegehaltfähigen Anrechnung von …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Die durch § 12 Abs. 4 Nr. 3 WpflG berücksichtigten Ausbildungserschwerungen dadurch, daß durch einen zwischenzeitlich abzuleistenden Wehrdienst Wiederholungen weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitte notwendig werden, können bei einer nicht förmlich von Ausbildungsabschnitt zu Ausbildungsabschnitt fortschreitenden Ausbildung von der Sache her nicht auftreten (vgl. z.B. BVerwGE 10, 250; 21, 138 [BVerwG 13.05.1965 - II C 24/63]und Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG VII CB 164.65 -). - BVerwG, 13.05.1966 - VII C 31.65
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG aufgezählten Beispiele nicht erschöpfend sind und daher die Anerkennung einer die Zurückstellung gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG rechtfertigenden besonderen Härte in anderen Fällen nicht ausschließen (vgl. z.B. BVerwGE 16, 219; 24, 123) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 66/65]. - BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 66.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG aufgezählten Beispiele nicht erschöpfend sind und daher die Anerkennung einer die Zurückstellung gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG rechtfertigenden besonderen Härte in anderen Fällen nicht ausschließen (vgl. z.B. BVerwGE 16, 219; 24, 123) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 66/65]. - BVerwG, 21.11.1958 - VII C 21.58
Auszug aus BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Sein Vater ist demnach nicht mehr berechtigt, den Rechtsstreit weiterzubetreiben (vgl. BVerwGE 7, 325).
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 92.67
Rechtsmittel
Aus diesen Erwägungen folgt, daß mit dem Begriff des Ausbildungsabschnittes ein solcher Teil der Gesamtausbildung bezeichnet ist, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von solchen Teilen einer gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (BVerwGE 10, 250 und 21, 138; Beschluß vom 27. März 1968 - BVerwG VIII CB 17.67 - und Beschluß vom 19. Juli 1968 - BVerwG VIII B 50.68 -).